Dr. Ralf Kirchesch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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Mandanten

Ich berate Mandanten aus einem vielfältigen Spektrum. Von Privatpersonen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu Konzernen. Zu meinen Mandanten zählen aber auch Steuerberater und Rechtsanwälte - denn niemand kann alles können. Dabei biete ich absoluten Mandantenschutz.

Rechtsgebiete

Ich fertige für Sie Ihre Steuererklärungen aller Art. Das erfasst z.B. die Einkommensteuererklärung der Privatperson oder eines Einzelunternehmers ebenso, wie dessen Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Für juristische Personen erstelle ich zudem deren körperschaftsteuerliche Erklärung. Ich übernehme nicht die laufende Buchhaltung, die Lohnbuchhaltung oder die Erstellung einer Bilanz.

Ich prüfe die bei Ihnen eingegangenen Steuerbescheide und lege Einspruch ein, wenn der Bescheid rechtswidrig sein sollte. Nötigenfalls erhebe ich für Sie Klage - vor allen deutschen Finanzgerichten, einschließlich des Bundesfinanzhofs.

Sie wollen aus Ihrem Einzelunternehmen eine GmbH machen, Ihre GmbH in eine Personengesellschaft umwandeln oder einfach nur verkaufen? Oder Sie möchten Ihr unternehmerisches Engagement beenden? Und das ganze auch noch steueroptimal? Dann sprechen Sie mich an, ich zeige Ihnen die erforderlichen Schritte auf.

Nicht nur bei börsennotierten Aktiengesellschaften: Konzernstrukturen finden sich gerade auch im Mittelstand. Und in der Steuerwelt stellt sich dann schnell die Frage von Vor- und Nachteilen einer Organschaft. Ich berate Sie dazu und gestalte, wenn gewünscht, Ihre ertragsteuerliche oder umsatzsteuerliche Organschaft. Ich zeige Ihnen aber auch Risiken auf, bspw. grunderwerbsteuerliche, wenn Sie Ihr Unternehmen umstrukturieren wollen.

Ich prüfe, ob die Prozesse in Ihrem Unternehmen darauf ausgerichtet sind, systemische Steuerfehler zu vermeiden. Wenn das nicht so ist, helfe ich Ihnen, ein Steuermanagement aufzusetzen, das den Anforderungen der Finanzverwaltung, vor allem aber der Strafverfolgungsbehörden, genügt, damit ein Arbeitsfehler nicht zu einem strafrechtlich relevanten Vorwurf wird.

Nicht selten wandelt sich das Klima während einer Betriebsprüfung sehr schnell: Ihnen wird plötzlich strafbares Verhalten vorgeworfen. Hier gilt es ebenso überlegt wie konsequent vorzugehen, ohne die Verdachtsmomente der Finanzbehörde zu festigen. Ich helfe Ihnen, diese Verdachtsmomente zu zerstreuen. Und wenn das "Kind in den Brunnen gefallen ist" übernehme ich Ihre steuerliche Strafverteidigung.

Ihr Geschäft kennen Sie besser als ich, aber ich habe den Vorteil der Sicht von Außen auf Ihr Geschäft. Ich analysiere Ihre Prozessabläufe und optimiere sie, immer in enger Abstimmung mit Ihnen. Aber gerade meine externe Sicht gestattet es mir, Ihnen neue Lösungswege aufzuzeigen, an die Sie bislang nicht gedacht haben - oder denken wollten. Manchmal sind unternehmerische Entscheidungen schmerzhaft, und dann hilft es, wenn externer Rat eingeholt wird.

Sie haben eine gute Geschäftsidee, fürchten aber im Paragraphendickicht unterzugehen? Ich berate Sie bei der Auswahl der richtigen Gesellschaftsform, kläre mit Ihnen, welche öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erforderlich sind oder auch nicht und helfe Ihnen, Fehler zu vermeiden, damit Sie sich auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum - oder für ein Projekt - einen entscheidungsstarken Manager auf Zeit mit Führungserfahrung benötigen, sprechen Sie mich gerne an. Das gilt auch, wenn Sie eine "externe Revision" in Ihrem Unternehmen benötigen, die einen Sachverhalt aufklärt, ohne kollegiale Rücksicht nehmen zu müssen.

Unternehmerisch tätig zu sein, heißt immer, sein Bestes zu geben und für seine Kunden da zu sein, aber leider auch oft genug, seinem Geld hinterher laufen zu müssen. Ich verfolge für Sie Ihre Forderungen und vertrete Sie nötigenfalls vor den Zivilgerichten. Genauso wehre ich für Sie unberechtigte Ansprüche ab.

Neben dem "klassischen" Wirtschaftsverwaltungsrecht, also dem Allgemeinen Gewerberecht und dem Gaststätten- und Handwerksrecht, berate und vertrete ich meine Mandanten auch in anderen Bereichen des Öffentlichen Rechts mit Unternehmensbezug, wie etwa dem Wettbewerbsrecht.

Vita

1987 - 1993 Studium der Rechtswissenschaften in Bochum, Studienschwerpunkte: Öffentliches Recht, Steuerrecht
1993 - 1996 Referendariat in Bochum/Berlin
1996 - 1999 Lehrstuhltätigkeit bei Prof. Dr. Hermann-W. Bayer, Bochum/Tübingen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht
seit 1998 Rechtsanwalt
2001 Promotion zum Dr. iur. mit der Dissertation: "Die Berufsfähigkeit der Handelsgesellschaft im Gewerberecht und im Recht der Freien Berufe"
seit 2001 Fachanwalt für Steuerrecht
bis 2002 Partner in Bochumer Anwaltskanzlei
2003 - 2006 Syndikus im Steuerbereich eines international tätigen Industriekonzerns
2007 - 2011 Syndikus/Bereichsleiter Steuern (Tax Director) in einem international tätigen Chemiekonzern
seit 2008 Steuerberater
seit 2012 Syndikus/Bereichsleiter Steuern (Head of Tax) in einem der größten deutschen Immobilienkonzerne

Publikationen

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Ralf Kirchesch, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

Bonhoefferstraße 15

44803 Bochum

Telefon: +49 234 338 5875

Telefax: +49 234 338 5876

E-Mail: kanzlei@kirchesch.com